Fair Trade

Fairtrade umfasst unserer Meinung nach 3 Bereiche:

1. Armutsbekämpfung

Es muss möglich sein, dass die Kleinbauern und PlantagenarbeiterInnen in den Entwicklungsländern von den Erträgen ihrer mühevollen Arbeit menschenwürdig leben können.

Die Kleinbauern-Kooperativen erhalten für ihre Produkte ein stabiles Einkommen. Faire Preise und der Ausbezahlung einer FAIRTRADE-Prämie erlauben es den Kleinbauern-Kooperativen längerfristig zu planen und Investitionen in Infrastruktur oder Produktion zu tätigen.

2. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen

Produkte mit dem FAIRTRADE-Gütesiegel garantieren den Konsumenten, dass die  Arbeitsbedingungen der ArbeiterInnen auf Plantagen, Blumenfarmen oder in Teegärten Mindeststandards erfüllen, dass keine ausbeuterischer Kinderarbeit vorkommt, Leben und Gesundheit bei der Verrichtung der Arbeit geschützt oder Vereinigungsfreiheit (Gewerkschaften) gewahrt wird.

3. Umweltschutz

Auch der Umweltschutz ist ein wichtiger Aspekt im Fairen Handel. Der Einsatz von gentechnisch-verändertem Saatgut sowie von hochgiftigen Agrochemikalien ist bei Fairtrade-Produkten verboten. Die Kleinbauernfamilien erhalten Mikrokredite, um ihre Produktion auf biologische Anbaumethoden umstellen, Wiederaufforstung betreiben, Wasser sparen und sich ökologisch fortbilden zu können.

(vgl. http://www.fairtrade.at/ueber-fairtrade/das-fairtrade-guetesiegel)